Teilnahme an der Hauptversammlung für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene nur noch mit PCR-Test möglich!

4. November 2021

Seit dieser Woche gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg. Das bedeutet für die Jahreshauptversammlung am 18.11.2021, es dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und getestete Personen, die einen PCR-Test nachweisen können, daran teilnehmen!

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